LOF bedeutet:

 

Zulassung als Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschine / Zugmaschine Ackerschlepper

Diese hat keine Leistungsbeschränkung (offen)! Eine Zulassung ist erst mit einem TÜV-Voll-Gutachten möglich.  Folgende Umbaumaßnahmen sind erforderlich: Getrennte Front- und Rücklichter, Nebelschlussleuchte, Anhängerkupplung.

 

VKP bedeutet:

 

Zulassung als Vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung. Leistungsbeschränkung auf 15 kW (= 20 PS / gedrosselt). Nur Straßenzulassung, das Fahrzeug muss den COC-Standards entsprechen.